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Vermieter dürfen keine „GEZ-Schnüffler“ werden

9. Januar 2012

Ab 2013 soll die individuelle Rundfunkgebühr durch eine allgemeine Haushaltsabgabe ersetzt werden, um damit angeblich Bürokratie abzubauen.

Vermieter dürfen keine „GEZ-Schnüffler“ werden
Offenlegung multimedialer Nutzung durch den Vermieter durchsetzbar? Foto: Textnetz

Noch ist der neue Staatsvertrag von zahlreichen Landesparlamenten nicht bestätigt. In NRW tagte dazu am 1. Dezember 2011 der Medienausschuss des Landtages, um eine entsprechende Vorlage für die Plenarsitzung vorzubereiten. Haus & Grund Rheinland steht dieser Vertragsnovellierung sehr kritisch gegenüber, da Vermieter zu unfreiwilligen Helfern der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) gemacht werden sollen.
Sollte der Staatsvertrag unverändert umgesetzt werden, sind gemäß § 9 Vermieter zukünftig verpflichtet ihre Mieter der Landesrundfunkanstalt zu melden, wenn die Daten auf anderen Wegen nicht zugänglich sein sollten. Die neuartige Auskunftspflicht für Vermieter: In den Fällen, in denen die Landesrundfunkanstalten oder die von diesen beauftragte Gebühreneinzugszentrale den Mieter nicht ausfindig machen können, soll der Wohnungseigentümer angeben, wer die Bewohner seiner Wohnung sind. Im Einzelfall soll die Landesrundfunkanstalt weitere Daten erhalten können, sofern „Anhaltspunkte vorliegen“, dass die „Beitragsschuldner“ ihre Beitragspflicht „nicht oder nicht umfassend angezeigt“ haben. Dieselbe Verpflichtung gilt für Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Erstattung der dadurch entstehenden Kosten ist nicht vorgesehen. Die Auskunftspflicht kann auch zwangsweise durchgesetzt werden.
Haus & Grund Rheinland verwahrt sich dagegen, dass Vermieter und Verwalter künftig verpflichtet sein sollen, an die GEZ Auskünfte über ihre Mieter zu erteilen. „Es kann nicht sein, dass Vermieter und Verwalter kraft Gesetzes Erfüllungsgehilfen und verlängerter Arm einer halbstaatlichen Organisation sein sollen, damit diese ihre Gebühren eintreiben kann", kritisiert der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche. Die Gebühreneinzugszentrale, die schon jetzt weit reichende Befugnisse hat, versucht einen wesentlichen Teil ihrer Aufgaben und ihres bürokratischen Aufwands auf die Wohnungseigentümer und -verwalter abzuwälzen. „Die Weitergabe von Mieterdaten kann darüber hinaus zu einer Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Vermieter und Mieter führen, da auch das Thema Datensicherheit noch nicht abschließend geklärt wurde“, warnt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland.

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